AGBs

§ 1      Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) finden für sämtliche von uns, der Füßlein, Hager, Kasper & Specht GbR gegenüber Ihnen als unseren Kunden („Kunde“) erbrachten Dienst- und/oder Werkleistungen Anwendung.
  • Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.
  • Unsere AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2 Angebote
  • Unsere Angebote sind mangels anderweitiger Vereinbarung kostenlos.
  • Soweit im Angebot nicht anderweitig geregelt, halten wir uns an unsere Angebote für die Dauer von 2 (zwei) Wochen ab dem Datum des Angebotes gebunden.
  • Wir behalten uns das Eigentum und/oder sämtliche Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Konzepte, Präsentationen und sonstige Unterlagen vor. Der Kunde darf diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. 3 Leistungen
  • Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Leistungsbeschreibung ergeben sich aus dem Angebot.
  • Wir sind berechtigt, bei der Erbringung unserer Leistungen Dritte (z.B. freiberufliche Redakteure) als Unterauftragnehmer heranzuziehen.
  • In Absprache mit dem Kunden können wir Dritte auch im Namen und auf Rechnung des Kunden zur Erbringung von Leistungen heranziehen. Entsprechende Verträge mit dem Dritten sind durch den Kunden zu verhandeln und abzuschließen.

§ 4  Leistungsänderungen und Stornierung von Leistungen

  • Änderungen der vereinbarten Leistungen, insbesondere die einem fest vereinbarten Etat zugrundeliegenden Leistungen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
  • Eine Vereinbarung über eine Leistungsänderung hat die sich aus der Änderung ergebenden erforderlichen Anpassungen der Vergütung, der Lieferzeit, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und sonstiger relevanter Bedingungen dieses Vertrags zu berücksichtigen. Die Änderung wird erst wirksam, wenn beide Parteien eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen haben.
  • Wünscht der Kunde die Prüfung der Durchführbarkeit bzw. Umsetzung einer

Leistungsänderung durch uns, sind wir berechtigt, den Aufwand für eine solche Prüfung dem Kunden zu den vereinbarten, oder mangels Vereinbarung zu unseren aktuellen Stundensätzen, gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine vom Kunden gewünschte Prüfung Auswirkungen auf die vereinbarte Leistungszeit hat, werden wir dies dem Kunden mitteilen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Prüfung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. § 5 Beistellungen durch den Kunden

  • Sofern uns der Kunde Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Animationen, Logos, Zeichnungen, Daten, Vorlagen, Dokumente etc. („Beistellungen“) zur Verwendung bei der Durchführung unserer Leistungen überlässt, versichert er, dass diese Beistellungen frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter, einschlägigen Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser AGB verletzen.
  • Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), insbesondere etwaiger Meldepflichten, der Einholung entsprechender Einwilligungen sowie der Abführung von Gebühren im Hinblick auf seine Beistellungen selbst verantwortlich.
  • Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden stammenden Beistellungen auf ihre Mangelfreiheit und/oder die Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Wir haften insoweit nicht für etwaige Rechtsverstöße.
  • Sollte ein Dritter bei uns die Verletzung von Rechten geltend machen, so unterrichten wir den Kunden unverzüglich hierüber. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt uns von allen Ansprüchen und Schäden einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
  • Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Kunden verbleiben beim Kunden oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde räumt uns hiermit (oder verschafft uns über die jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte) ein nicht-übertragbares, nichtausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den Beistellungen des Kunden für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.

§ 6      Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mit. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.
  • Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Auftragsabwicklung. Er hat uns insbesondere sämtliche Beistellungen gemäß § 5 Abs. 1 sowie sonstige Unterlagen, Daten, Informationen, und Kontakte, die für die Leistungserfüllung notwendig sind, fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden können sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben.
  • Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde mangels anderweitiger Vereinbarung auf seine Kosten vor.
  • Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich Obliegenheiten dar. Einen etwaigen Mehraufwand durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten können wir zu den vereinbarten, oder mangels Vereinbarung zu unseren aktuellen Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen. Unsere weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

§ 7      Lieferzeit 

  • Lieferfristen oder Liefertermine werden im Angebot angegeben.
  • Mangels anderweitiger Abrede beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übermittlung unserer Leistungen an den Kunden zwecks Freigabe durch den Kunden.
  • Wir sind zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
  • Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen unverzüglich nach unserer Kenntnis hiervon anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, z.  Streik oder Aussperrung in Drittbetrieben oder in unserem Betrieb (in letzterem Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation oder andere unverschuldete Umstände (nachfolgend „höhere Gewalt“) oder Umständen im Einflussbereich des Kunden, z. B. aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungshandlungen und/oder Verzögerungen durch dem Kunden oder ihm zuzurechnende Dritte etc., haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unsere weitergehenden (gesetzlichen) Ansprüche oder Rechte, insbesondere aus Annahmeverzug des Kunden, bleiben unberührt.
  • Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die uns der Kunde nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder der Unmöglichkeit gelten die Bestimmungen des § 12.

§ 8      Freigaben und Abnahme bei Werkleistungen

  • Vor einer Veröffentlichung oder Vervielfältigung werden wir die von uns geschuldete Leistung oder Lieferung an den Kunden zur Prüfung und Freigabe durch den Kunden übermitteln. Der Kunde hat unsere Leistung unverzüglich schriftlich frei zu geben. E-Mail genügt der Schriftform. Bis zur Freigabe durch den Kunden sind wir zur weiteren Folgeleistungen nicht verpflichtet.
  • Soweit wir einen bestimmten Arbeitserfolg („Werkleistung“) schulden, hat der Kunde unsere Leistung nach Meldung der Fertigstellung und Zugänglichmachen durch uns abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
  • Erachtet der Kunde die erbrachten Werkleistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er uns seine Beanstandungen binnen 2 (zwei) Wochen nach Zugänglichmachen der Werkleistungen mitzuteilen. Erhebt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine Beanstandungen, gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt. Wir werden den Kunden mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 9     Vergütung und Zahlung

  • Die Vergütung unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist eine Vergütung nicht bestimmt, gelten unsere zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen

Preislisten.

  • Die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung versteht sich ausschließlich Reisekosten, Kosten für Verpackung und Versand, Bank- und Transaktionskosten und etwa anfallender Fremdkosten (soweit diese dem Kunden nicht durch den Dritten direkt in Rechnung gestellt werden). Zu den Fremdkosten zählen auch Gebühren von Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), soweit diese bei uns erhoben werden oder wir diese für den Kunden abführen.
  • Beauftragen wir in Abstimmung mit dem Kunden und für diesen Dritte, deren Kosten wir dem Kunden weiterberechnen und in der Rechnung ausweisen, sind wir berechtigt, für die Auftragsabwicklung durch uns gegenüber dem Kunden eine „Service Fee“ in Höhe von 10 (zehn) % der Nettovergütung des Dritten zu erheben.
  • Rechnet der von uns für den Kunden beauftragte Dritte direkt mit dem Kunden ab, wird der Kunde uns die Abrechnung zur Prüfung übersenden. Auch in diesem Fall können wir gegenüber dem Kunden für die Auftragsabwicklung eine „Service Fee“ in Höhe von 8 (acht) % der Nettovergütung des Dritten erheben.
  • Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
  • Mangels anderweitiger Vereinbarung stellen wir unsere Vergütung nach

Leistungserbringung monatlich, bei Werkleistungen mit deren Abnahme in Rechnung. 

  • Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
  • Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Etwaige Ansprüche auf Fälligkeitszinsen insbesondere bei Werkleistungen nach § 641 Abs. 4 BGB sowie gegenüber Kaufleuten nach § 353 HGB bleiben unberührt.
  • Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 10 Nutzungsrechte, Werbung

  • Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen konkreten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für den Kunden erstellten Endfassungen unserer Arbeitsergebnisse ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Ferner sind die Nutzungsrechte auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die Nutzungsrechte beinhalten nicht das Recht zur Weiterübertragung an Dritte. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit uns.
  • Die vorgenannten Nutzungsrechte an den Endfassungen unserer Arbeitsergebnisse gehen erst mit vollständiger Zahlung unserer Leistung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung dulden wir eine Nutzung durch den Kunden widerruflich. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, endet unsere Duldung der Nutzung automatisch.
  • Soweit wir Rechte an Software, an Werken Dritter („Drittwerke“) im Auftrag des Kunden für diesen bei Drittanbietern erwerben, wie z.B. Fotos, Grafiken, Animationen, Videos, Bilder, Mockups ergeben sich die Nutzungsrechte des Kunden nicht aus den Regelungen dieser AGB, sondern ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
  • Entwürfe und Endfassungen unserer Arbeitsergebnisse dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verändert, noch ganz oder in Teilen nachgeahmt werden.
  • Wir sind nicht verpflichtet, Rohdaten bzw. Rohmaterialien („Rohdaten“) an den Kunden herauszugeben. Geben wir Rohdaten heraus, bleiben die Nutzungsrechte daran bei uns. Die Weitergabe der Rohdaten an Dritte, sowie jede Änderung bzw. Weiterbearbeitung der Rohdaten bedarf unserer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  • Für jeden einzelnen schuldhaften Verstoß des Kunden gegen vorstehende Verpflichtung aus Abs. 5 im Hinblick auf Rohdaten sind wir berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe in unserem billigen Ermessen bestimmt und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft wird, jedoch mindestens 5.001,00 Euro, zu verlangen. Durch die Geltendmachung oder Entrichtung einer Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung oder eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes durch uns gegenüber dem Kunden nicht berührt. Eine verwirkte und bezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz vollumfänglich angerechnet.
  • Wir haben das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Die Nennung hat in Abstimmung mit dem Kunden zu erfolgen.
  • Wir dürfen den Kunden auf unserer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und eine Pressemitteilung über den Auftrag mit dem Kunden herausgeben. Eine Pressemitteilung werden wir vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung zu nutzen.

§ 11  Mängelrechte bei Werkleistungen

  • Soweit wir einen bestimmten Arbeitserfolg („Werkleistung“) schulden, gelten für die Mängelrechte des Kunden ergänzend die nachfolgenden Regelungen dieses Paragrafen.
  • Im Falle von Mängeln sind wir im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern.
  • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
  • Wir haften nicht für Mängel, soweit eine Beistellung des Kunden mangelhaft war, es sei denn, dass diese Beistellung ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels war.
  • Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel der Werkleistung gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt („Scheinmangel“), können wir den Kunden mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Werkleistungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belasten, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Rücktritt oder Minderung zu verlangen bzw. den Mangel selbst zu beseitigen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 12. 12 Haftung
  • Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):
    • Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
    • Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit (§ 639 BGB) übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Geheimhaltung

  • Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  • Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer von drei Jahren über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Den eingeschalteten Hilfspersonen ist eine entsprechende Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.
  • Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 14 Datenschutz und Datensicherung
  • Wir speichern die Daten des Kunden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen des Datenschutzes.
  • Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
  • Der Kunde hält die Regeln des Datenschutzes ein und stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten. Sofern wir personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag bearbeiten, ist der Kunde verpflichtet, uns im Vorfeld eine den Anforderungen des § 11 BDSG entsprechende Vereinbarung zum Abschluss vorzulegen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  • Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Sitz in Hamburg. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
  • Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

Stand: Nov 2021